Interne Geschäftsverordnung der
Internationalen Union für Speläologie (UIS)
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Angenommen durch die Generalversammlung des 5. Internationalen Kongresses der Speläologie, Stuttgart, Deutschland, 1969.
The French language version is the definitive version.
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Artikel 1: Der Vorstand
- Die Entschlüsse des Vorstands hinsichtlich wichtiger Anliegen werden von der absoluten Mehrheit abgestimmt. Das letzte Wort des Vorsitzenden ist entscheidend bei Stimmengleichheit.
- Der Vorstand arbeitet zusammen mit der Organisations-Komission jedes Internationalen Kongresses zur Festlegung der Vorschriften und des Programs des jeweiligen Kongresses. Er garantiert ausserdem die Übergabe der nötigen Dokumente zur Durchführung des Kongresses, welche nach Kongressabschluss dem Vorstand zurückgeschickt werden müssen.
- Am Ende eines Mandats muss die Gruppe, die diesen Arbeitsplatz bisher inne hatte, die gesamten Unterlagen und Finanzen dem neuen Vorstand übergeben.
Artikel 2: Der Vorsitzende (Präsident)
- Der Vorsitzende führt alle Vorstandssitzungen und Generalversammlungen durch.
- Er repräsentiert den Verein in allen Bereichen, in denen derselbe - wenn nötig - als internationales Organ auftritt.
- Er orientiert und garantiert den sicheren Ablauf der Aufgaben des Vorstands, des Sekretärs und der UIS-Komissionen, den vorgegebenen Richtilinien der Generalversammlung entsprechend.
- Er ernennt seine Vertreter für Zusammenkünfte, an denen er nicht persönlich teilnehmen kann, oder diejenigen, für die er seine Vorstandsbefugnisse seinen Vertretern übertragen möchte.
- Er bewilligt die finanziellen Ausgaben des Vereins, nachdem er sich mit dem Vorstand darüber geeinigt hat.
- Er legt zu jeder Generalversammlung einen Bericht der Vereins-Tätigkeiten vor.
- Er kümmert sich um die Wahl zweier Wirtschaftsprüfer durch die Generalversammlung, welche die Finanzverwaltung des Vereins-Kassenwarts überprüfen. Diese Beuaftragten werden obligatorisch unter Vertretern anderer Länder als dem des Kassenwarts ausgewählt.
- Am Ende seiner Amtzeit leitet er die Wahl des neuen Vorstands durch die Generalversammlung.
Artikel 3: Die stellvertretenden Vorsitzenden (Vize-Präsidenten)
- Dieselben stehen dem Haupt-Vorsitzenden bei allen Anlässen zur Verfügung, zu denen der Vorsitzende ihnen seine Befugnisse oder Repräsentationsaufgaben übertragen hat. Wenn nötig, arbeiten die Stellvertreter mit dem Generalsekretär zusammen.
- Solange sie Berater sind, nehmen sie an den Kongress-Komissionen oder anderen internationalen Treffen teil, betreffs der Festlegung von Arbeitsgruppen dieser Sitzungen.
- Sie besprechen untereinander die weiteren Anregungen und die Kontrolle der Vereinskomissionen, welche ihnen regelmässig die Berichte ihrer Tätigkeiten übermitteln.
Artikel 4: Der Haupt-Sekretär-Kassenwart und die Sub-Sekretäre
- Der Haupt-Sekretär ist verantwortlich für den guten Arbeitsablauf des Vorstands in Bezug auf alle technischen und finanziellen Fragen, sowie für die Durchführung der vom Vorstand festgelegten Richtlinien, während er der Vereins-Kassenwart berechtigt ist zum Kassieren und Verwalten der Vereinsgelder.
- Er legt die Tagesordnung für Vereinssitzungen und die Vollversammlung fest.
- Er verwahrt die für den Verein wesentlichen Unterlagen, die er vollständig seinem Nachfolger zu übergeben hat. Bei diesen Unterlagen handelt es sich besonders um: Protokolle und Konventionen, Sitzungs= und andere Berichte, Archive, Buchhaltungsbelege usw.
- Er hält Kontakte aufrecht zu Vertretern der Vereinsmitglieder anderer Länder, nationaler oder regionaler Gruppen, wissenschaftlicher Gesellschaften, Instituten und Vorschungszentren, sebständigen Forschern und internationalen Organisationen.
- Er koordiniert und leitet die ihn erreichenden Informationen von allgemeinem Vereinsinteresse weiter, oder er erbittet weitere von seinen Korrespondenten.
- Er kann den ihm unterstellten Sekretären Teile seiner Aufgaben übertragen, besonders die Geldeinnahmen für den Verein, das Erstellen von Archiven, sowie das Zusammentragen und den Austausch von Informationen im regionalen Bereich usw.
- Zu jedem internationalen Kongressbeginn legt er die Beurteilung der Vollversammlung vor, einen Bericht, der die Tätigkeits-Zusammenfassung des Vorstands enthält, seine Bilanz, die Analyse der laufenden Probleme und die Lösungsvorschläge des Vorstands.
Artikel 5: Änderungen der internen Geschäftsordnung
- Jede Änderung derselben kann durch den Vorstand vorgenommen werden, der diese Informationen in der folgenden Vollversammlung bekanntgeben muss.
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Site: M. Freire